Bitte die geänderten Unterrichtszeiten unten rechts in den News beachten.
Als moderne Fahrschule bieten wir unseren Fahrschüler/innen bestmögliche Ausbildungsmöglichkeiten. Dabei setzen wir auf neueste interaktive Ausbildungsmedien sowie attraktive Fahrzeuge.
Unsere Fahrschüler/innen fühlen sich bei uns wohl und haben Spaß an der Ausbildung. Dadurch erreichen wir bessere Lernerfolge und führen unsere Fahrschüler/innen schneller und vor allem sicher ans Ziel.
Wir sind ein junges, expandierendes Unternehmen und suchen zur Verstärkung unseres Teams eine/n engagierte/n und flexible/n
Fahrlehrer/in in Voll-/Teilzeit. Ihre Aufgaben:
Ausbilden der Fahrschüler/innen in Theorie und Praxis Weiterbildung in LKW- und Kraftomnibusklassen gemäß BKrFQG
Ihr Profil:
Fahrlehrererlaubnisklasse C/D
Fahrlehrererlaubnisklasse A wäre von Vorteil
Berufserfahrung
Freude am Umgang mit Menschen
Fähigkeit zu eigenständigem Arbeiten und im Team
Wir bieten Ihnen:
eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit
sicheren Arbeitsplatz in einem expansiven Unternehmen
leistungsbezogenes Gehalt
Weiterbildungsmöglichkeiten
kollegiale Beratung im professionellen Team
Wenn Sie interessiert sind in einem erfolgreichen Unternehmen als Fahrlehrer/in tätig zu sein, dann schicken Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:
FUN ´N´ DRIVE
Fahrschule Martin Zanger
Obere Einsteinstraße 1
72555 Metzingen
oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir freuen uns auf Sie!
FUN ´N´ DRIVE
Fahrschule Martin Zanger
Obere Einsteinstraße 1
D - 72555 Metzingen
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.fun-n-drive.de
Telefon: (07123) 165922
Telefax: (07123) 16 59 33
Mobil: (0160) 7 82 87 28
Inhaber: Martin Zanger
Ust.-Id-Nummer: DE200857101
Aufsichtsbehörde: Landratsamt Reutlingen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule FUN ´N´ DRIVE.
Inhaber Martin Zanger
1. Bestandteil der Ausbildung
1.1 Die Fahrausbildung umfaßt theoretischen und praktischen Fahrunterricht.
1.2 Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
1.3 Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
1.4 Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluß des Ausbildungsvertrages.
2. Entgelte
2.1 Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule Bekanntgegebenen zu entsprechen.
2.2 Preisänderungen / Preisstetigkeit
Werden diese geändert, so bleibt eine entsprechende Anpassung der nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte vorbehalten, soweit diese erst nach Ablauf von mehr als 4 Monaten seit Vertragsabschluß fällig werden.
3. Grundbetrag und Leistungen
3.1 Mit dem Grundbetrag werden die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen abgegolten.
3.2 Erhebung von Teilgrundbeträgen bei Nichtbestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.
3.3 Entgelt für Fahrstunden und Leistungen Mit dem Entgelt für die Fahrstunden von 45 Minuten Dauer werden die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts abgegolten.
3.4 Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
3.5 Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt abgegolten. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluß des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
4.2 Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen Wird das Entgelt nicht bei Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
4.3 Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3 a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.
5. Kündigung des Vertrages
5.1 Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden:
Wenn der Fahrschüler:
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
6. Gebühren und Entgelte bei Vertragskündigung
6.1 Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlaßt zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung vor Beginn der theoretischen Ausbildung erfolgt;
b) 2/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb von 6 Wochen nach Ausbildungsbeginn erfolgt;
c) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung später als 6 Wochen nach Ausbildungsbeginn erfolgt.
Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlaßt wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
7. Einhaltung vereinbarter Termine
7.1 Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, daß vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
7.2 Wartezeiten bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten.
Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3 b Abs. 3).
7.3 Ausfallentschädigung
Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
8. Ausschluß vom Unterricht
8.1 Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
a) Wenn er unter dem Einfluß von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel steht; b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
8.2 Ausfallentschädigung
Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
9. Behandlung von Ausbildungsgeräten und Fahrzeugen
9.1 Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
10. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
10.1 Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadensersatzpflicht zu Folge haben.
10.2 Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muß der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten.
Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
11. Abschluß der Ausbildung
11.1 Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, daß der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs besitzt. (§ 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluß der Ausbildung. (§ 6 Fahrsch-AusbO).
11.2 Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.
12. Erfüllungsort
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule.
12.2 Gerichtsstand Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
Fahrschule Martin Zanger
Obere Einsteinstraße 1 (Nur Verwaltung, keine Bürozeiten, keine Unterrichtszeiten)
D - 72555 Metzingen
Telefon: (07123) 16 59 22
Telefax: (07123) 16 59 33
Mobil: (0160) 7 82 87 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anmeldung:
Täglich zwischen 8:00 und 16:00 Uhr (telefonisch)
Hauptstelle Metzingen
Willy-Brandt-Straße 1
D - 72555 Metzingen
Telefon: (07123) 165922
Telefax: (07123) 16 59 33
Mobil: (0160) 7 82 87 28
Anmeldung:
Jeweils 15 Min. vor Beginn des Theorie-Unterrichts. Selbstverständlich auch über den am Schaufenster angebrachten QR Code Online.
Theorie-Unterricht:
Montag um 17.00 Uhr und Mittwoch um 18.00 Uhr
Samstag Zusatzunterrichte in Absprache
Filiale Mittelstadt
Neckartenzlinger Straße 23
D - 72766 Reutlingen-Mittelstadt
Telefon: (07123) 165922
Telefax: (07123) 16 59 33
Mobil: (0160) 7 82 87 28
Anmeldung:
jeweils 15 Min. vor Beginn des Theorie-Unterrichts. Selbstverständlich auch über den am Schaufenster angebrachten QR Code Online.
Theorie Unterricht:
Donnerstags um 17.15 Uhr
Filiale Riederich
Stuttgarter Str.1-11
D - 72585 Riederich
Telefon: (07123) 165922
Telefax: (07123) 16 59 33
Mobil: (0160) 7 82 87 28
Anmeldung:
Jeweils 15 Min. vor Beginn des Theorie-Unterrichts
oder telefonisch. Selbstverständlich auch über den am Schaufenster angebrachten QR Code Online.
Theorie-Unterricht:
Dienstags um 18.00 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung (nur Zusatzunterrichte)